Seilanlagen

Inspektion von Hochseilgärten nach EN-15567

Wir führen die durch die Norm vorgeschriebene jährliche Inspektion und Überprüfung von Hochseilgärten, Waldseilgärten, Kletterwäldern und Abenteuerparks durch.

Anmerkung zur EN 15567-1: Die Seilgartennorm EN 15567-1 schreibt zu Inspektion und Wartung folgendes vor: „Regelmäßig wiederkehrende Inspektionen sind mindestens einmal jährlich von einer Inspektionsstelle (Typ A, Typ B oder Typ C nach EN ISO/IEC 17020) durchzuführen.“