Niedrigseilgarten (Zertifiziert)

Spielplatzbetreiber müssen laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist.

Der Bau von stationären Niedrigseilgärten sollte von Fachfirmen durchgeführt werden.

Es ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach DIN EN 1176 oder 15567 unerlässlich.

Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen.

Unsere Experten überprüfen Spielplätze und Spielplatzgeräte in Schulen, Kindergärten sowie in öffentlichen Anlagen, und führen auch die Erstabnahmen, die jährlichen und vierteljährlichen Inspektionen nach DIN EN 15567 und 1176 durch.